Ehegüter- und Erbrecht

Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Nachlassplanung, Erbengemeinschaft
Bevor ein Todesfall eintritt, sollte die Zeit für Weichenstellungen genutzt werden. Ein Todesfall lässt die eigene Welt für einen Moment stillstehen. Wir können Ihnen die Trauer nicht nehmen, aber wir können Sie in dieser schweren Zeit unterstützen.
- Beratung bei Testamenten
- Unterstützung bei Ehe- und Erbverträgen
- Nachlassregelung/-planung
- Willensvollstrecker-Mandate
- Durchführung von Erbteilungen im Auftrag der Erben (inkl. steuerliche Erledigung)
- Erbenvertretermandate
- Verwaltung von Erbengemeinschaften (auch mit Grundeigentum)