Über mich

Über Willborn Treuhand & Beratung

Berufliche Tätigkeit

1997 – heute bis 2022


  • geschäftsführender Inhaber der WILLBORN Treuhand & Beratung


1994 – 1997


  • Leiter Bereich Erbschaften/Steuern bei der St. Galler Kantonalbank


1991 – 1994


  • Mandatsleiter Erbschaften/Steuern bei der St. Galler Kantonalbank


1987 – 1990


  • Immobilienberater und Liegenschaftsschätzer bei der St. Galler KB


1981 – 1987


  • Grundbuchverwalter-Stellvertreter Grundbuchamt Goldach


1979 – 1981


  • Steuersekretär-Stellvertreter Steueramt Goldach

Ehren-/nebenamtliche Tätigkeit


2010 – heute


  • Präsident Wohnbaugenossenschaft Lerchenfeld St. Gallen (250 Wohnungen)


1990 – 2015


  • Vorstandsmitglied St. Galler Rechtsagentenverband (Ehrenmitglied)


2001 – 2010 


  • Vermittleramt Stein AR

Ausbildungen


1986 – 1989


  • Erwerb des st. Gallischen Rechtsagentenpatentes

1981 – 1983


  • Erwerb des st. Gallischen Grundbuchverwalter-Patentes


1976 – 1979 

  • Verwaltungslehre Gemeindeverwaltung Goldach
Portrait - Willborn Treuhand & Beratung

René Willborn

Rechtsagent und Inhaber Willborn Treuhand & Beratung

Philosophie

Im Leben kommen Sie als Privatperson von Zeit zu Zeit immer wieder in Situationen, wo Sie klar Stellung beziehen müssen, Entscheidungen zu treffen haben oder Sie haben einfach Abläufe durchzustehen.

Gerade bei den Themen wie Steuern, Immobilien, Erbfolge und Treuhand sind dabei Entscheide oftmals finanziell von grosser Tragweite. Damit Sie die optimalenEntscheidungen mit nachhaltiger Wirkung treffen können, ist eine objektive, fachlich ausgewiesene Beratung und professionelle Unterstützung und Umsetzung, die von gesamtheitlichen Ansätzen geleitet ist, sinnvoll und zahlt sich auchaus.

WILLBORN Treuhand & Beratung
ist seit über 20 Jahren dafür ein zuverlässiger Partner, unabhängig, objektiv und persönlich. Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie professionell aus einer Hand. Profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung im nationalen Bereich.

Nebst der allgemeinen Rechtsberatung sowie dem angegliederten Immobilienservice sind wir in folgenden Rechtsgebieten spezialisiert:



Ehegüter- und Erbrecht:

Bevor ein Todesfall eintritt, sollte die Zeit für Weichenstellungen genutzt werden. Ein Todesfall lässt die eigene Welt für einen Moment stillstehen. Wir können Ihnen die Trauer nicht nehmen, aber wir können Sie in dieser schweren Zeit unterstützen.


  • Beratung bei Testamenten
  • Unterstützung bei Ehe- und Erbverträgen
  • Nachlassregelung/-planung
  • Willensvollstrecker-Mandate
  • Durchführung von Erbteilungen im Auftrag der Erben (inkl. steuerliche Erledigung)
  • Erbenvertretermandate
  • Verwaltung von Erbengemeinschaften (auch mit Grundeigentum)



Grundeigentum

Gerade anlässlich einer beabsichtigten familieninternen Übertragung von
Grundeigentum im Familienbesitz ist eine interdisziplinäre Unterstützung aus
einer Hand sehr effizient.


  • Verkaufsaufträge für Bauland, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentum
  • Ausarbeitung von Kaufverträgen (z.B. auch familieninterne Übertragungen)
  • Liegenschaftsbewertungen
  • Immobilienberatung (z.B. auch Beurteilung von Verkaufsangeboten)
  • Nachbarrechtliche Beratung
  • Finanzierungsberatung (produkteunabhängig, keine Vermittlung von Hypotheken)
  • Bewirtschaftung (wie Vermietung, Mietzinsanpassung, Liegenschaftsabrechnung, Rechtsberatung)
  • Begründung von Stockwerkeigentum, Wertquotenberechnungen, StWE- u. ME-Reglemente


Steuerrecht

Steuererklärungen lieben die wenigsten. Aber trotzdem legen wir für die Erfüllung Ihrer Steuerpflicht grosses Engagement an den Tag und arbeiten sehr sorgfältig und gründlich, damit Sie Ihre Steuer-pflicht nicht übererfüllen.


  • Steuererklärungen für Privatpersonen
  • Steuerberatung, -optimierung und -planung
  • Grundstückgewinnsteuerdeklarationen
  • Einsprachen, Rekurse und Beschwerden
  • Beratung und Unterstützung in sämtlichen Steuerfragen und Steuerarten

Treuhand
Solche Mandate sind absolute Vertrauenssache. Lebenserfahrung, Charakterfestigkeit und Ver-lässlichkeit sind ein absolutes Muss, damit wir für Sie solche Aufträge zu Ihrer vollen Zufriedenheit erfüllen können.


  • Beratung/Vorbereitung von Vorsorgeaufträgen (für den Fall einer lebzeitigen Urteilsunfähigkeit)
  • Führung von amtlichen Beistandschaften
  • Betreuung von KMUs im Finanz- und Rechnungswesen und bei der Personaladministration
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